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Jugendarbeit - Was schreibt das Gesetz vor PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: tl   
Samstag, den 27. September 2008 um 00:00 Uhr

Wir haben in der Vergangenheit festgestellt, dass wir vermehrt Anfragen für den richtigen Umgang mit Kindern und Jugendlichen im Verein erhalten. Bevor es hier zu Missverständnisse kommt, befinden sich hier weitere Informationen.

Ob es bei den Regelungen zum Rauchen, zur Alkoholabgabe, zum Diskobesuch, Veranstaltungen oder Schützenfeste zu häufigen Missverständnissen kommt, kann in dieser Tabelle leicht, übersichtlicht und verständlichen nachgesehen werden.

Irrtümlich wird beispielsweise häufig die Meinung vertreten, dass Alkoholika mit geringem Alkoholgehalt ab 16 Jahren erlaubt ist, abhängig ist dies aber allein von der Frage, ob diese Branntwein enthalten, also vom Herstellungsprozess.

Link zur Tabelle Jugendschutzgesetz (PDF-Dokument)

 

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Kommentare

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