Ob es bei den Regelungen zum Rauchen, zur Alkoholabgabe, zum Diskobesuch, Veranstaltungen oder Schützenfeste zu häufigen Missverständnissen kommt, kann in dieser Tabelle leicht, übersichtlicht und verständlichen nachgesehen werden.
Irrtümlich wird beispielsweise häufig die Meinung vertreten, dass Alkoholika mit geringem Alkoholgehalt ab 16 Jahren erlaubt ist, abhängig ist dies aber allein von der Frage, ob diese Branntwein enthalten, also vom Herstellungsprozess.
Link zur Tabelle Jugendschutzgesetz (PDF-Dokument)




