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Musik für alle - aber sicher sein |
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Geschrieben von: tl
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Mittwoch, den 03. November 2010 um 11:37 Uhr |
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Aus gegebenem Anlass möchte der Musikverband Schaumburg/Weser e.V. seine Mitglieder auf nachfolgendes hinweisen. Jedes Musikstück, welches bei einem öffentlichen Auftritt dargeboten wird, muss dem Verein rechtmäßig vorliegen. Dabei besteht kein Unterschied zwischen einem Berufs- oder Laienmusiker. Wenn ein Werk der Musik von einem Verein oder einer Gruppe gespielt wird, ist die Musik ja irgendwie in den Verein gelangt. Der normale Weg sollte sein, dass von einem Verlag (Rechteinhaber oder Sub-Verlag) die Noten ordnungsgemäß erworben sind. Von einer Person für den Verein in seiner Besetzung umgeschrieben worden und die einzelnen Stimmen auf Notenblätter vorliegen. Somit kann zu jeden Zeitpunkt nachgewiesen werden, dass die Musikwerke im Original mit Nachweis zum Beispiel in Form einer bezahlten Rechnung vorliegen und gespielt werden dürfen. Selbst Kopien von Noten dürfen ohne entsprechende Genehmigung oder Zahlung von Lizenzgebühren nicht angefertigt werden. Einzelne Fälle sind aktuell aus Kindergärten und Musikschulen (gemeinnützig oder staatlich) in die Öffentlichkeit gedrungen. Alles setzt natürlich voraus, dass jede öffentliche Veranstaltung ordentlich bei der GEMA angemeldet wurde.
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