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Musik und Sport vor Gericht PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: tl   
Freitag, den 19. November 2010 um 08:42 Uhr

In Neustadt am Rübenberge bilden sich Meinungen und Interessen über die Nutzung von städtischen Sporthallen als Übungsräume. Hintergrund ist eine Klage beim Verwaltungsgericht Hannover gegen die Stadt Neustadt. Ein Anwohner hat gegen die Stadtverwaltung geklagt, weil die angrenzende Schule von Musik- und Sportvereinen genutzt wird. Nun stehen wahrscheinlich voraussichtlich bis März 2011 mehreren Vereinen in Neustadt keine Übungsmöglichkeiten zur Verfügung. Wenn dem Antragsteller Recht zugesprochen wird, dann wird Niedersachsachen ein Stück Kultur verlieren, so die Meinungsgegner.

Die musikalische Vielfalt in Neustadt am Rübenberge ist hat eine starke Vertretung und Meinung. Eine Vielzahl von Vereinen ist mehr als 30 Jahre dort ansässig. Viele Jugendliche sind Mitglieder von Spielmannzügen, Fanfaren- und Marchingbands.  Das Drum & Bugle Corp Wölper Löwen der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt, die Musik & Showguard Poggenhagen oder die Marschingband Neustadt nutzen die Räumlichkeiten der Stadt im Rahmen einer Sondernutzung außerhalb der Schulzeit. Weiterhin sind viele dieser Mitglieder auch in Sportvereine organisiert. Keiner dieser genannten Musikvereine verfügt über eigene Übungsräume und ist auf die Nutzung von öffentlichen Räumen angewiesen. Ob Kosten anfallen, entscheidet die entsprechende Satzung der Stadt oder Gemeinde. Natürlich können auch Auflagen damit verbunden werden, so ist es in der Klage genannten Schule ebenfalls auch geschehen. Bei der Genehmigung der Verwaltung ist der Tag und Uhrzeit zur Nutzung genannt. Weiterhin müssen alle Türen und Fenster während des Übungsbetriebes geschlossen sein.
Der Kläger wohnt unmittelbar an einer Schule und will nun mit der Klage die Belästigung durch Lärm einschränken bzw. ganz und gar richterlich untersagen lassen. Nach seinen eigenen Angaben forderte er Stadtverwaltung bereits mehrmals auf,  solche Störung zu beseitigen. Der Antragsteller ist erst vor einigen Jahren in die Nähe des Schulgeländes gezogen. Hatte sich über die Nutzung des Schulgeländes auch bei der Verwaltung erkundigt, dass die Außenanlage nur bis 19 Uhr durch Kinder und Jugendlich bis 14 Jahren genutzt wird. Weil das zuständige Ordnungsamt nach seinen Angaben nichts gegen die ständige Lärmbelästigung durch Sport- und Musikvereinen unternommen hatte, reichte der Anwohner nun die Klage ein.
Das Gericht hat sich selbst bei einem Ortstermin über die Gegebenheiten informiert. Nun soll voraussichtlich bis März 2011 ein Baugutachten erstellt werden. Aufschluss soll es geben, in welchen Umfang eine Lärmbelästigung von der Schule während den erlaubten Zeiten und Sondernutzungen ausgeht. Wie das Verwaltungsgericht letztendlich entscheidet und die Zukunft der Übungsräume und den Musikzügen in Neustadt aussehen wird, bleibt abzuwarten.

[Quelle: Th. Lunitz]

 

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Kommentare

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